- Anglerprüfung -
Eine erfolgreich abgelegte Sportfischerprüfung ist in Brandenburg (u.a.) eine Voraussetzung zur Erteilung eines Fischereischeines. Diese Anglerprüfungen finden im Raum Finsterwalde statt.
Die nächsten Prüfungstermine:
Datum |
Uhrzeit |
Prüfung zur Erlangung eines Brandenburger Fischereischeines |
18.01.25 |
09:00 Uhr |
1. Anglerprüfung in 03253 Schönborn, Straße der Jugend 4 |
29.03.25 |
14:00 Uhr |
2. Anglerprüfung in 03253 Schönborn, Straße der Jugend 4 |
24.05.25 |
09:00 Uhr |
3. Anglerprüfung in 03253 Schönborn, Straße der Jugend 4 |
05.07.25 |
14:00 Uhr |
4. Anglerprüfung in 03253 Schönborn, Straße der Jugend 4 |
06.09.25 |
14:00 Uhr |
5. Anglerprüfung in 03253 Schönborn, Straße der Jugend 4 |
15.11.25 |
09:00 Uhr |
6. Anglerprüfung in 03253 Schönborn, Straße der Jugend 4 |
1. Anmeldung:
Das
Antragsformular vollständig ausfüllen und an die zuständige Stelle
schicken oder persönlich abgeben. Die Prüfungsgebühr in Höhe von 25 € ist in Bar oder per Überweisung (Bankverbindung per E-Mail anfordern) zahlbar.
Anmeldungen sind jederzeit für die nächsterreichbare Prüfung möglich.
2. Vorbereitung:
Zur optimalen Vorbereitung auf die Prüfung empfehlen wir das
Lehrbuch „Die Fischerprüfung“ von Lothar Witt. Zum Testen des
Wissenstands sind Prüfungssimulatoren Online.
3. Prüfung:
Bei der
Prüfung
müssen in 2 Stunden 60 Fragen beantwortet
werden, wobei mindestens 45 richtige Antworten zum Bestehen der Prüfung notwendig sind.
Zur Prüfung können Bewerber nicht zugelassen werden, wenn:
1. die Antragsunterlagen nicht vollständig oder nicht rechtzeitig
vorliegen,
2. sie das 14. Lebensjahr vor Beginn der Prüfung noch nicht
vollendet haben,
3. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Versagungsgründe nach §
20 Abs. 2 des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg vorliegen,
4. sie unter Betreuung stehen.
Wird ein Bewerber zur Prüfung nicht zugelassen, erhält er einen
schriftlichen Bescheid.
4. Erteilung des Fischereischeines:
Nach bestandener Prüfung bekommst Du ein Zeugnis. Den auf Lebenszeit
gültigen Fischereischein stellt Dir die untere Fischereibehörde in
deinem Landkreis aus. Dazu wird ein Passbild benötigt.
5. Kontakt:
Die zur Prüfungsabnahme zuständige Stelle beantwortet alle Fragen rund um die Prüfung und den Fischereischein.
Zuständige Stelle zur Prüfung:
Wolfgang Mittelstädt
Straße der Jugend 4
03253 Schönborn
Tel. 035326 929001
Tel. 0160 99074845
E-Mail:
Anglerverein@web.de